Katrin Eckardt
Diplom-Übersetzerin (BDÜ)
Übersetzungen
Spanisch - Deutsch
Französisch - Deutsch
Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt, für Baden-Württemberg öffentlich bestellt und beeidigt.
Sie suchen einen zuverlässigen Übersetzer für Ihre offiziellen französisch- oder spanischsprachigen Dokumente? Dann sind Sie hier richtig.
Ich bin sowohl für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt als auch für Baden-Württemberg öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin und erstelle
beglaubigte Übersetzungen, die in ganz Deutschland bei allen offiziellen Stellen anerkannt werden.
Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen oder französischen Dokumente oder Urkunden zur Vorlage bei einem deutschen Amt oder einer deutschen Hochschule?
WER?
Als ermächtigte bzw. öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin (die Bezeichnungen ändern sich je nach Bundesland) bin ich autorisiert, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Von mir angefertigte beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen haben im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.
WIE?
Sie übersenden mir einen Scan oder ein (scharfes) Foto Ihres Dokuments und ich mache Ihnen einen Kostenvoranschlag. Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.
WANN?
Bereits kurze Zeit nachdem Sie Ihren Übersetzungsauftrag bestätigt haben, übersende ich Ihnen die fertige Übersetzung per Post oder Sie holen sie persönlich bei mir ab. Ganz wie es Ihnen lieber ist.
WAS?
Ich übersetze Dokumente aus allen französisch- und spanischsprachigen Ländern ins Deutsche. Insbesondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Führerscheine, Führungszeugnisse, Schul- und Hochschulzeugnisse oder Diplome müssen meistens in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Sie wollen die Reichweite Ihres Unternehmens auf dem deutschen Markt verbessern? Ich fertige für Ihr Unternehmen professionelle und qualitativ hochwertige Übersetzungen aus dem Französischen oder Spanischen ins Deutsche an, z.B. Websites, Produktbeschreibungen, Blogeinträge, Prospekte und Magazine oder ähnliches.
Es gibt verschiedene Wege, den Preis zu bestimmen: nach Anzahl der Worte oder der Zeilen im Ausgangstext oder pauschal pro Seite, evt. auch pro Stunde. Das kommt ganz auf das Projekt an.
Für beglaubigte Übersetzungen berechne ich in der Regel einen Pauschalpreis pro Seite. Um diesen zu bestimmen muss ich allerdings zuerst Einsicht in Ihr Dokument nehmen. Hier fließen viele Faktoren in die Bestimmung des Preises ein: Neben der Menge des zu übersetzenden Textes berücksichtige ich auch den Aufwand für das Layout, das dem Original nachempfunden wird. Die Wiedergabe von Stempeln und Tabellen macht oft mehr Arbeit als die Übersetzung selbst. Auch die Lesbarkeit des Originals kann sich auf die zum Übersetzen benötigte Zeit auswirken.
Gerne erstelle ich Ihnen ganz unverbindlich einen Kostenvoranschlag. Senden Sie mir den zu übersetzenden Text oder Ihr Dokument einfach per Mail als Anhang oder nutzen Sie hierzu das Formular für beglaubigte Übersetzungen. Ich melde mich dann bei Ihnen.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Katrin Eckardt
Beeidigte Dipl.-Übersetzerin (BDÜ)
Bernsteinstr. 10
70619 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/88873958
Mobil: +49 (0)176-51440118
Gerne können Sie auch das Kontaktformular benutzen!